Der grösste Teil des Wassers ist demnach über die Schulter der Strasse auf das damals unbebaute Gebiet der heutigen Parzellen Nrn. 3189, 3201, 3202, 3203, 3204 und 3205 (im Süden der Strasse) entwässert worden. Dieser Zustand (Entwässerung über die Schulter) mochte den Beschwerdeführenden – wie diese auch ausführen – in der damaligen Situation durchaus eine «hinreichende Entwässerung» geboten haben.