__» angezeichnet, sodass sich das Gericht ein Bild über das Ausmass der Verbreiterung machen konnte. Das Gericht konnte diesbezüglich feststellen, dass die Strasse auf ihrer gesamten Länge im Umfang von circa 90 cm verbreitert wurde und dass das Kreuzen zweier Personenwagen ohne Inanspruchnahme von Privatgelände möglich ist. Durch die Verbreiterung der Strasse «S.____» von 3.60 m auf 4.50 m ist folglich die Verkehrssicherheit erhöht worden und die betroffenen Grundstücke sind für die Beschwerdeführenden schneller, bequemer und sicherer erreichbar. Folglich ist aufgrund der Strassenverbreiterung ein Sondervorteil für die Grundstücke der Beschwerdeführenden zu bejahen.