Zunächst findet dabei eine Betrachtung einzelner Elemente des Projekts statt (zum Beispiel: Verbreiterung, Entwässerung, Beleuchtung etc.). Da die Strasse «S.____» den Beschwerdeführenden schon in ihrem bisherigen Zustand eine Zufahrt zu ihren Grundstücken geboten hat, ist für die Annahme eines beitragsrechtlich relevanten Sondervorteils eine «wesentliche Verbesserung» gegenüber dem Zustand vor Ausführung des Projekts erforderlich (vgl. Ziffer 3.3).