Im Kanton Basel-Landschaft wird davon ausgegangen, dass mit dem Vorhandensein bestimmter baulicher Massnahmen nach allgemein gültigen Erfahrungswerten eine Wertsteigerung von entsprechendem Ausmass einhergeht (vgl. etwa HERMANN BU- CHER, Die Vorteile der Grundeigentümer an die Kosten öffentlicher Strassen, Kanalisatio-