Gemäss ständiger Rechtsprechung des Enteignungsgerichts sind Gemeindereglemente sowie deren Auslegung zu respektieren. Das Gericht kann allenfalls dort eingreifen, wo eine Gemeinde in Anwendung kommunalen Rechts gegen höherrangiges kantonales oder eidgenössisches (insbesondere Verfassungsrecht) verstösst (statt vieler: Urteil des Enteignungsgerichts vom 30. August 2012 [650 12 2] E. 4.2; vgl. ULRICH HÄFELIN/GEORG MÜLLER/FELIX UHLMANN, Allgemeines Verwaltungsrecht, 6. Auflage, Zürich/St. Gallen 2010, N 418 ff.). Mit anderen Worten sind die erwähnten Bestimmungen des Strassenreglements der Einwohnergemeinde K.____