C. Mit Eingabe vom 11. August 2014 erhoben die Beschwerdeführenden gegen die provisorischen Beitragsverfügungen der Einwohnergemeinde K.____ (Beschwerdegegnerin) Beschwerden beim Enteignungsgericht und stellten den sinngemässen Antrag, es seien die provisorischen Beitragsverfügungen vom 30. Juli 2014 aufzuheben und es seien für die in -3- ihrem Eigentum stehenden Parzellen keine Strassenbeiträge zu erheben; unter o/e- Kostenfolge.