D. Mit Stellungnahme vom 29. April 2014 beantragt die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde, da die Gebühren reglementskonform erhoben worden seien. E. Mit Präsidialverfügung vom 6. Mai 2014 wurde der Schriftenwechsel geschlossen und der Fall wurde dem Einzelrichter zur Beurteilung überwiesen. -3-