B. In der Folge erhoben A.____ und B.____ am 22. Februar 2014 bei der Gemeindeverwaltung C.____ Einsprache gegen diese Rechnung. Mit Einspracheantwort vom 28. März 2014 wies die Gemeindeverwaltung im Namen des Gemeinderates C.____ die Einsprache ab. Die Einspracheantwort enthielt eine Rechtsmittelbelehrung, wonach eine Beschwerde innert zehn Tagen nach Zustellung der Einspracheantwort an das Steuerund Enteignungsgericht, Abteilung Enteignungsgericht, (nachfolgend Enteignungsgericht) möglich ist.