117, 118, 151 und 153 Probleme ergeben hätten. Namentlich sei die Einmündung zur Z.____strasse nur schwer passierbar gewesen, hätten zwei Fahrzeuge bei der Einmündung zur Z.____strasse und in der Kurve nicht kreuzen können und hätten die Grossfahrzeuge Schäden erlitten bzw. an den angrenzenden Fassaden und Gärten verursacht. Die Kurve zwischen den erwähnten Parzellen war vor Umsetzung des Bauprojekts ca. 3,60 m breit und bei der Einmündung zur Z.____strasse war der X.____weg ca. 4,40 m breit. Die Kurve ist nunmehr 4,17 m bis 5,10 m breit und der X.____weg verfügt bei der Einmündung über eine Breite - 13 -