3.9 Die Verbreiterung des X.____wegs in der Kurve auf der Höhe der Parzellen Nrn. 117, 118, 151, 153 und die Verbreiterung des X.____wegs bei der Einmündung zur Z.____strasse könnten für die Parzellen der beschwerdeführenden Parteien eine Wertsteigerung darstellen. Die Beschwerdegegnerin bringt vor, dass sich vor Umsetzung des Bauprojekts in der engen Kurve auf der Höhe der Parzellen Nrn. 117, 118, 151 und 153 Probleme ergeben hätten.