Neu sei die Strasse optimal ausgeleuchtet, wobei die Streuung des Lichts der neuen LED-Lampen sogar regulierbar sei und gezielt den Bedürfnissen angepasst werden könne. Ein Vorteil aufgrund einer neuen Strassenbeleuchtung wird dann bejaht, wenn die Abstände der Kandelaber verkürzt werden, sich die Anzahl der Kandelaber mindestens verdoppelt oder die Kandelaber leistungsfähiger werden (statt vieler: Urteil des Enteignungsgerichts vom 19. Dezember 2013 [650 12 167] E. 6.4). Der Sondervorteil besteht darin, dass die bessere Beleuchtung abschreckend gegen potentielle Einbrecher wirkt, womit ein Grundstück auf dem Wohnungsmarkt attraktiver wird (vgl. BGE 131 I 313 E. 3.4;