3.8 Gemäss Ausführungen der Beschwerdegegnerin liege aufgrund der neuen Beleuchtung eine Erschliessungsverbesserung vor. Es seien die vier alten Quecksilberdampflampen durch sechs neue LED-Kandelaber an neu definierten Standorten erstellt worden. Neu sei die Strasse optimal ausgeleuchtet, wobei die Streuung des Lichts der neuen LED-Lampen sogar regulierbar sei und gezielt den Bedürfnissen angepasst werden könne.