3.6 Sowohl der technische Bericht vom 24. Oktober 2011 als auch die Beschwerdegegnerin gehen davon aus, dass der X.____weg vor Umsetzung des Bauprojekts einen Ă¼berteerten Feldweg darstellte. Wird eine ungenĂ¼gende Kofferung durch eine neue, den Normen entsprechenden Kofferung ersetzt, kann eine Strasse insbesondere bei schlechtem Wetter sicherer befahrbar sein, was zur Erschliessungsverbesserung beitragen kann - 11 -