117 und 118 werden als Garten genutzt, befinden sich in der Kernzone K2 (vgl. Zonenplan, Stand vom März 2012), verfügten vor Umsetzung des Bauprojekts über 43 m2 bzw. 34 m2 und verfügen seit Umsetzung des Bauprojekts über 36 m2 bzw. 26 m2. Aufgrund der Dimensionierung der Parzellen und der Anordnung der Baulinien können die Parzellen für sich alleine baulich nicht wie andere bzw. grössere Parzellen genutzt werden. Bei der Beurteilung, ob ein Sondervorteil für ein Grundstück zu bejahen ist oder nicht, ist ein objektiver Massstab anzuwenden und ist nicht auf die subjektiven Bedürfnisse einer Grundeigentümerin bzw. eines Grundeigentümers abzustellen (vgl. Urteil des