die erwähnten Parzellen lediglich als Garten genutzt werden und baulich nicht wie andere bzw. grössere Parzellen in der Kernzone K2 bebaut werden können. Die Parzellen Nrn. 117 und 118 werden als Garten genutzt, befinden sich in der Kernzone K2 (vgl. Zonenplan, Stand vom März 2012), verfügten vor Umsetzung des Bauprojekts über 43 m2 bzw. 34 m2 und verfügen seit Umsetzung des Bauprojekts über 36 m2 bzw. 26 m2. Aufgrund der Dimensionierung der Parzellen und der Anordnung der Baulinien können die Parzellen für sich alleine baulich nicht wie andere bzw. grössere Parzellen genutzt werden.