HÄFELIN/MÜLLER/UHLMANN, a.a.O., Rz. 2655). Im Kanton Basel-Landschaft wird davon ausgegangen, dass mit dem Vorhandensein bestimmter baulicher Massnahmen nach allgemein gültigen Erfahrungswerten eine Wertsteigerung von entsprechendem Ausmass bei bestimmten Liegenschaften einhergeht (vgl. etwa HERMANN BUCHER, Die Vorteile der Grundeigentümer an die Kosten öffentlicher Strassen, Kanalisationen und Wasserversorgungsanlagen nach Basellandschaftlichem Recht, Basel 1969, S. 40).