Gemäss Ziff. 5.2.4 SR liegt eine Korrektion vor, wenn eine bestehende Verkehrsfläche mit einem wasserabweisenden oder mit einem Kiesbelag versehen wird, wenn bestehende Verkehrsflächen mit einer vermarkten Breite von 3,00 m oder mehr zu Wohn- oder Sammelstrassen ausgebaut werden, wenn es sich um eine Änderung in der Linienführung handelt, wenn eine Entwässerung oder eine Beleuchtung eingebaut werden und wenn ein neuer Unterbau mit Grobbelag eingebracht wird.