3.1 Die Beschwerdeführenden beantragen die Aufhebung der erhobenen Strassenbeiträge, da ihren Parzellen Nrn. 117, 118, 151, 153 und 159 aus dem Strassenbauprojekt X.____weg/Y.____weg keine Sondervorteile entstanden seien. Die Beschwerdegegnerin ist hingegen der Ansicht, dass der X.____- und Y.____weg durch das Strassenbauprojekt eine Korrektion erfahren würde, weshalb rechtmässig Strassenanwänderbeiträge erhoben worden seien.