K. Die von Michael Baader, Advokat in Gelterkinden, vertretene Beschwerdegegnerin nahm mit Eingabe vom 13. August 2014 Stellung zu den Beschwerden und beantragte, die Beschwerden seien abzuweisen unter o/e Kostenfolge, da es sich beim geplanten Strassenbauprojekt um eine beitragspflichtige Korrektion handle. In verfahrensrechtlicher Hinsicht beantragte die Beschwerdegegnerin die Durchführung eines Augenscheins und die Befragung von E.____, F.____ AG, als Auskunftsperson. L. Mit Präsidialverfügung vom 19. August 2014 wurde der Fall der Kammer überwiesen, ein Augenschein angeordnet und die Befragung der Auskunftsperson E.____, F.____ AG, antragsgemäss angeordnet.