H. Mit Eingaben vom 17. bzw. 28. März 2014 erhob C.____ Beschwerde beim Enteignungsgericht mit dem Antrag, die erhobenen Beiträge seien aufzuheben, da die in seinem Eigentum stehenden Parzellen keine Sondervorteile erfahren würden. Die Sanierung des X.____- und Y.____wegs diene lediglich den modernen Grossfahrzeugen nicht aber der Erschliessung seiner Parzellen.