F. Nach Vorliegen der Schlussabrechnung des Bauprojekts X.____weg/Y.____weg verfügte die Einwohnergemeinde D.____ am 4. März 2014 gegenüber den Anwohnern und Hinterliegern des X.____- und Y.____wegs Strassenbeiträge. Ein Strassenbeitrag von Fr. 46.55 wurde gegenüber A.____ und B.____ für die in ihrem Gesamteigentum stehende Parzelle Nr. 117 verfügt. Strassenbeiträge von Fr. 750.00, Fr. 408.05, Fr. 133.85, Fr. 2‘975.90, Fr. 5‘672.50 und Fr. 590.45 wurden gegenüber C.____ für die in seinem Eigentum stehenden Parzellen Nrn. 116, 118, 151, 153, 159 und für die in seinem 2/3-Miteigentum stehende Parzelle Nr. 154 verfügt.