F. Mit Präsidialverfügung vom 10. Juli 2013 wurde einerseits die Beschwerdegegnerin aufgefordert, Unterlagen betreffend den Zeitpunkt der Fertigstellung des Um- und Erweiterungsbaus einzureichen, und andererseits die Beschwerdeführerin aufgefordert, Unterlagen betreffend die Versteigerung vom 26. Juni 2012 einzureichen. Mit Eingaben vom 12. Juli 2013 und 15. Juli 2013 haben die Parteien die ergänzenden Unterlagen eingereicht. G. Anlässlich der heutigen Hauptverhandlung halten die Parteien im Wesentlichen an ihren Begehren und Begründungen fest. Auf die Ausführungen der Parteien wird, soweit erforderlich, im Rahmen der Erwägungen eingegangen. Das Enteignungsgericht zieht