B. Am 26. Juni 2012 ersteigerte die A.____ AG die erwähnte Parzelle. Gestützt auf die Angabe der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung vom 5. Oktober 2011 und unter Berücksichtigung der energiesparenden Massnahmen verfügte die B.____ am 10. April 2013 gegenüber der A.____ AG eine Wasseranschlussabgabe in der Höhe von Fr. 14'678.00 und eine Kanalisationsanschlussabgabe in der Höhe von Fr. 41'241.65, jeweils inklusive Mehrwertsteuer (MwSt).