Im vorliegenden Fall wandte sich der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 29. Januar 2012 (Eingang: 7. Januar 2013) an die B.____ und beantragt eine Reduktion der erhobenen Wasser- und Abwassergebühren. Mit Eingabe vom 10. Januar 2013 überwies die B.____ die Eingabe des Beschwerdeführers inklusive Beilage zuständigkeitshalber an das Enteignungsgericht. In der Folge wurde das Verfahren aufgrund Vorliegens -5-