A. A.____ ist Eigentümer der Parzelle Nr. 2150 des Grundbuchs B.____. Die B.____ verfügte am 7. Dezember 2012 gegenüber A.____ Wasser- und Abwassergebühren für die Rechnungsperiode vom 1. Oktober 2006 bis 30. September 2012. B. Gegen die Verfügung wandte sich A.____ mit Eingabe vom 29. Januar 2012 (Eingang: 7. Januar 2013) an die B.____ und beantragt eine Reduktion der Wasser- und Abwassergebühren. Zur Begründung führt er im Wesentlichen aus, dass für Wasser- und Abwassergebühren eine jährliche Rechnungsstellung vorgesehen sei, weshalb lediglich bezüglich des vorangehenden Jahres Abgaben erhoben werden dürfen.