Entscheid des Steuer- und Enteignungsgerichts Basel-Landschaft, > Abteilung Enteignungsgericht vom 11. Juli 2013 (650 13 19) Prozessuale Fragen Nichteintretensentscheid wegen fehlender Begehren Beschwerden zur Anfechtung von Verfügungen sind mit einem klar umschriebenen Begehren innert der gesetzlichen Beschwerdefrist beim Enteignungsgericht einzureichen. (E. 2) Hat die präsidierende Person eine Rechtsschrift ohne Begehren unter Ansetzung einer kurzen Nachfrist und Androhung der Unterlassungsfolgen zur Verbesserung zurückgewiesen und werden innert dieser Nachfrist die Begehren nicht gestellt, erfolgt ein Nichteintretensentscheid. (E. 3) 650 13 19 / 650 13 20