4.2 Das auf der Parzelle Nr. 639 des Grundbuchs C.____ zu erstellende Geschäftsgebäude wird nicht an das städtische Abwassernetz angeschlossen werden. Die städtischen Anlagen liegen rund 0,4 km (Luftlinie) von der Parzelle der Beschwerdeführenden entfernt. Die Beschwerdeführenden haben keine Möglichkeit, die Parzelle Nr. 639 des Grundbuchs C.____ an das städtische Abwassernetz anzuschliessen. Eine erhobene Abgabe darf im Einzelfall zum objektiven Wert für die staatliche Leistung, die der Abgabepflichtige in Anspruch nimmt, nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis stehen und muss sich insgesamt in vernünftigen Grenzen bewegen (sog. Äquivalenzprinzip;