G. Mit Präsidialverfügung vom 11. April 2014 wurden im Hinblick auf die Hauptverhandlung von der Beschwerdegegnerin weitere Unterlagen einverlangt. Des Weiteren wurde der Schriftenwechsel geschlossen und der Fall der Kammer zur Beurteilung überwiesen. H. Am 16. April 2014, 28. April 2014 und 17. Juni 2014 reichte die Beschwerdegegnerin Pläne und weitere Unterlagen betreffend Abwassernetz der C.____, insbesondere der Parzelle Nr. 639, ein. I. Anlässlich der heutigen Hauptverhandlung halten die Parteien im Wesentlichen an ihren Begehren und Begründungen fest. Auf die Ausführungen der Parteien wird, soweit erforderlich, im Rahmen der Erwägungen eingegangen.