A. A.____ und B.____ sind Gesamteigentümer der Parzelle Nr. 639 des Grundbuchs C.____ und planen auf dieser Parzelle den Bau eines Geschäftsgebäudes. Am 18. Dezember 2013 erhob die C.____ gegenüber A.____ und B.____ für das geplante Geschäftsgebäude unter anderem eine Kanalisationsanschlussabgabe in der Höhe von Fr. 19‘440.00 (inkl. Mehrwertsteuer [MwSt]) im Sinne einer 60 %-Akontorechnung der zu erwartenden Anschlussabgabe basierend auf einem hypothetischen Brandversicherungswert von Fr. 2‘000‘000.00.