7. Dieses Urteil wird den Klägern (2) sowie der Beklagten (1) schriftlich mitgeteilt. Nach Rechtskraft wird das Urteil zudem dem Grundbuchamt Basel-Landschaft schriftlich mitgeteilt. Liestal, 29. August 2014 Im Namen der Abteilung Enteignungsgericht des Steuer- und Enteignungsgerichts Basel-Landschaft Abteilungspräsident: Gerichtsschreiberin: Dr. Ivo Corvini-Mohn Miriam Lüdi