KARL LUDWIG FAHRLÄNDER, Die Rechtsprechung zur Enteignung von Immissionen aus dem Betrieb öffentlicher Werke, Gutachten vom 20. Juli 2007, in: VPB 2008 S. 221 ff., S. 237). Da sich die Liegenschaften der Kläger zentrumsnah in der Wohn- und Geschäftszone der C.____ befinden, und da die Kläger beim Erwerb der Liegenschaften in den Jahren 1994 bzw. 1995 mit der Erstellung des Verbindungswegs und somit einer möglichen Erhöhung des Strassenlärms haben rechnen müssen, fehlt es an der Vorhersehbarkeit. Eine weitere Prüfung der Voraussetzungen für eine Entschädigung für die Enteignung nachbarrechtlicher Abwehransprüche erübrigt sich daher.