Reduktion des ermittelten durchschnittlichen Quadratmeterpreises um zwei Drittel. Daraus resultiert ein Quadratmeterpreis von Fr. 150.00 (1/3 von Fr. 450.00). Dem Kläger 1 ist für die Abtretung von 13 m2 der Parzelle Nr. 361 des Grundbuchs C.____ eine Entschädigung von Fr. 1‘950.00 (150.00 Fr/m²) und dem Kläger 2 ist für die Abtretung von 67 m2 der Parzelle Nr. 219 des Grundbuchs C.____ eine Entschädigung von Fr. 10‘050.00 (150.00 Fr./m²) zu zahlen. 3.