1.1 Gegenstand des vorliegenden Urteils ist die Frage der Entschädigung für die formellen Enteignungen zweier Teilflächen der Parzellen Nrn. 219 und 361 des Grundbuchs C.____. Des Weiteren ist das Vorbringen betreffend Entschädigung von Fr. 100‘000.00 zu beurteilen, welches der Kläger 2 für eine Wertverminderung seiner Restparzelle geltend macht bzw. welches die Kläger für nachbarrechtliche Abwehrrechte geltend machen. Die Beanspruchung des Landes erfolgt im Rahmen des Projekts Erschliessung P.____ Teilabschnitt „Verbindungsstrasse Q.____weg/R.____weg“.