U. Mit Präsidialverfügung vom 6. März 2014 wurden die Parteien darüber informiert, dass die Baugesuchsakten betreffend Parzellen Nrn. 219 und 361 des Grundbuchs C.____ des Staatsarchivs und Bauinspektorats auf der Kanzlei des Enteignungsgerichts zur Einsicht aufliegen. V. Anlässlich der heutigen mit einem Augenschein verbundenen Hauptverhandlung halten die Parteien an ihren Begehren und Begründungen fest. Auf die weiteren Ausführungen der Parteien wird, soweit erforderlich, im Rahmen der Erwägungen eingegangen. -6- Das Enteignungsgericht zieht in Erwägung: 1.