K. Mit Eingabe vom 25. September 2013 übermittelte die C.____ die Akten betreffend Enteignungsentschädigung zuständigkeitshalber an das Steuer- und Enteignungsgericht, Abteilung Enteignungsgericht, (nachfolgend Enteignungsgericht). -4- L. Mit Präsidialverfügung vom 1. Oktober 2013 wurden die Kläger zur Einreichung einer Klage (Rechtsbegehren und Begründung) aufgefordert.