I. Mit Schreiben vom 21. August 2013 forderte die C.____ A.____ und B.____ auf, ihre Enteignungsentschädigungsforderungen bei ihr geltend zu machen. J. Mit Eingabe vom 28. August 2013 beantragten A.____ und B.____ eine Entschädigung für eine formelle Enteignung im Umfang des durchschnittlichen Quadratmeterpreises, welcher im letzten Jahr in der C.____ bezahlt wurde, und für jeden Kläger eine Entschädigung von Fr. 100'000.00 sinngemäss für eine Wertminderung ihrer Restparzellen bzw. für eine Enteignung nachbarrechtlicher Abwehrrechte.