Das Bundesgericht befasste sich mit Urteil vom 24. April 2007 mit der Berechnung einer Wasseranschlussgebühr für eine Überbauung mit mehreren Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie einer Sammeltiefgarage, welche besitz- und versicherungsrechtlich verselbständigt war und über keinen eigenen Wasseranschluss verfügte (BGE 2P.235/2006). Das Bundesgericht entschied, dass der gesamten Überbauung einschliesslich der Nebengebäude ein Vorteil aus dem Anschluss an die Wasserversorgung erwuchs (BGE 2P.235/2006 vom 24. April 2007, E. 4.2).