Ein An- oder Nebenbau zur Unterbringung von Fahrzeugen führt regelmässig zu einer Wertsteigerung für das dazugehörende Wohnhaus (Urteil des Enteignungsgerichts vom 26. April 2012 [650 12 20] E. 5.4). Das Bundesgericht befasste sich mit Urteil vom 24. April 2007 mit der Berechnung einer Wasseranschlussgebühr für eine Überbauung mit mehreren Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie einer Sammeltiefgarage, welche besitz- und versicherungsrechtlich verselbständigt war und über keinen eigenen Wasseranschluss verfügte (BGE 2P.235/2006).