8.4 Des Weiteren sind die Beschwerdeführenden der Ansicht, der Gebäudeversicherungswert der Tiefgarage sei unrechtmässig bei der Berechnung der erhobenen Gebühren berücksichtigt worden. Ein An- oder Nebenbau zur Unterbringung von Fahrzeugen führt regelmässig zu einer Wertsteigerung für das dazugehörende Wohnhaus (Urteil des Enteignungsgerichts vom 26. April 2012 [650 12 20] E. 5.4).