__ verlangt. Da die Rüge der Beschwerdeführenden betreffend die Verletzung des Kostendeckungsprinzips nicht substantiiert begründet ist, wird das Vorbringen vom Gericht nicht geprüft. - 12 - 8. 8.1 Schliesslich rügen die Beschwerdeführenden, dass die Höhe der Gebühren das Äquivalenzprinzip verletze, insbesondere da die Gebühren bis zu zehnmal höher seien als in anderen Gemeinden.