L. Nachdem seitens der Parteien innert der gesetzten Frist keine Fragen an Herrn E.____ eingegangen sind, wurden seitens des Gerichts mit Schreiben vom 15. März 2013 Fragen an Herrn E.____ gestellt. M. Mit Eingabe vom 25. März 2013 hat Herr E.____ zu den vom Gericht gestellten Fragen schriftlich Stellung genommen. N. Seitens des Gerichts wurden im Hinblick auf die Hauptverhandlung vom 11. April 2013 ergänzende Unterlagen bei der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung einverlangt, welche mit Präsidialverfügung vom 8. April 2013 den Parteien zur Kenntnisnahme zugestellt wurden.