I. Mit Eingabe vom 17. Dezember 2012 reichten die Beschwerdeführenden eine ergänzende Beschwerdebegründung, eine Rechnung und Unterlagen betreffend Anschlusszeitpunkt und Fertigstellung des Gebäudes ein. In verfahrensrechtlicher Hinsicht beantragen die Beschwerdeführenden den Architekten E.____ als Auskunftsperson. J. Mit Präsidialverfügung vom 15. Januar 2013 wurde der Schriftenwechsel geschlossen und die Sache wurde der Kammer zur Beurteilung überwiesen. K. Mit Präsidialverfügung vom 21. Februar 2013 wurde den Parteien bis zum 8. März 2013 Frist eingeräumt, dem Architekten E.____ schriftlich Fragen zu stellen. -5-