A. A.____ und B.____ sind Gesamteigentümer der Parzelle Nr. 433 des Grundbuchs C.____. Die D.____ AG war für Arbeiten betreffend den Neubau des Mehrfamilienhauses auf dieser Parzelle zuständig. Die Einwohnergemeinde C.____ verfügte am 7. Mai 2012 Wasseranschluss-, Bauwasserbezugs- und Kanalisationsanschlussabgaben gegenüber der C.____, worauf diese der Gemeinde mitteilte, dass die Verfügungen direkt an A.____ und B.____ zu senden seien.