Der Grundsatz von Treu und Glauben schützt den Bürger in seinem berechtigten Vertrauen auf behördliches Verhalten und bedeutet u.a., dass falsche Auskünfte von Verwaltungsbehörden unter bestimmten Voraussetzungen eine vom materiellen Recht abweichende Behandlung des Rechtsuchenden gebieten. (E. 6) Von derjenigen Person, die sich auf die Verletzung des Kostendeckungsprinzips beruft, wird erwartet, dass sie diese anhand einer Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben der vergangenen und zukünftigen 20 Jahre betreffend die Erschliessungswerke belegt – unter der Voraussetzung, dass die entsprechenden Unterlagen zur Einsicht offen stehen.