mit Eingabe vom 24. April 2012 (Postaufgabe: 25. April 2012) Beschwerde beim Steuer- und Enteignungsgericht, Abteilung Enteignungsgericht, (nachfolgend Enteignungsgericht) und stellt den sinngemässen Antrag, die angefochtenen Verfügungen seien aufzuheben. Aus den Erwägungen: 2.