_ ist Eigentümerin der Parzelle Nr. 2613 des Grundbuchs Rothenfluh. Das bestehende Einfamilienhaus wurde durch einen unbeheizten Wintergarten ergänzt. Basierend auf der Nachschätzung der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung vom 23. Februar 2012 verfügte die Einwohnergemeinde Rothenfluh am 27. März 2012 gegenüber A.____ und B.____ eine Wasseranschlussgebühr in der Höhe von Fr. 1'728.00 und eine Kanalisationsanschlussgebühr in der Höhe von Fr. 2'592.00. Gegen diese Verfügungen erhob B.____ mit Eingabe vom 24. April 2012 (Postaufgabe: 25. April 2012)