5.5 Fraglich ist demnach, ob der Gebäudeversicherungswert des Autounterstands aufgrund eines funktionellen Zusammenhangs für die Erhebung einer Anschlussgebühr massgeblich ist. Der Autounterstand dient dem Abstellen der Fahrzeuge des Beschwerdeführers und der Mieter des Hauptgebäudes. Die Liegenschaft gewinnt dadurch an Attraktivität. Zudem wurde beim Augenschein festgestellt, dass der in Reichweite liegende Wasseranschluss des Hauptgebäudes für die Reinigung und den Unterhalt des Autounterstands von Nutzen ist. Der funktionelle Zusammenhang zwischen Autounterstand und Hauptgebäude ist demnach zu bejahen.