Dies wird damit begründet, dass eine genügend leistungsfähige Wasseranlage dem Wert der gesamten Überbauung einschliesslich der versicherungsrechtlich verselbständigten und nicht angeschlossenen Nebenbauten zugute kommen kann (BGE 2P.235/2006 vom 24. April 2007, E. 4.2). Ein Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung stellt für den Eigentümer eines teureren Wohnhauses im Vergleich zu jenem einer billigeren Baute einen grösseren Vorteil dar, womit eine entsprechend höhere Anschlussgebühr zu rechtfertigen sein kann (BGE 2C.656/2008 vom 29. Mai 2009, E. 3.5). Ein Autounterstand führt regelmässig zu einer Wertsteigerung für das dazugehörende Wohnhaus.