Er schliesst weder an das Hauptgebäude an noch vergrössert er dessen Bauvolumen. Auch die Gebäudeversicherung geht von einer separaten unabhängigen Baute aus, hat sie doch anlässlich der Schätzung einzig das Objekt Autounterstand beurteilt. Eine ergänzende Anschlussgebühr im engeren Sinne kommt folglich nicht in Betracht, da es sich um ein separates Gebäude und somit weder um eine Umnoch eine Erweiterungsbaute des Hauptgebäudes handelt.