Dieter von Reding, Die Baulanderschliessung und deren Finanzierung, VLP-ASPAN, Bern 2006, S. 34). Es gilt ausserdem zu beachten, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts auch bei der Bemessung der Anschlussgebühr auf den dem Pflichtigen erwachsenen Vorteil abgestellt werden darf (BGE 2P.205/2005 vom 15. März 2006, E. 3.1; BGE 2P.78/2003 vom 1. September 2003, in: ZBl 105/2004, S. 270 ff., E. 2 und 3.3; jeweils m.w.H). Eine Gebühr kann somit ebenfalls eine Gegenleistung eines Vorteils darstellen.